Alle Wärmepumpen sind im Kern Klimaanlagen. Sie brauchen ein Kühlmittel. Manche Kühlmittel sind klimaschädlich, manche nicht. Die EU verbietet schrittweise klimaschädliche Kühlmittel. Das Problem: Sie als Bauherr müssen entscheiden, welche Wärmepumpe und damit welches Kältemittel Sie wollen. Nicht alle Produkte sind zukunftssicher, und trotzdem bieten Hersteller, Handel und Handwerk solche Produkte an. Wir nicht! In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie sehr einfach eine zukunftssichere Entscheidung treffen können. So viel vorab: Merken Sie sich R-290 (Propan), das ist eine gute Wahl.
Die F-Gas-Verordnung der EU
Die am 11. März 2024 in Kraft getretene EU-F-Gas-Verordnung (EU Nr. 2024/573) bringt weitreichende Änderungen, auch für Bauherren. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Wärmepumpen-Technologie.
Auswirkungen auf Wärmepumpen-Heizungen
Die Verordnung führt zu einem schrittweisen Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln. Für Bauherren bedeutet das:
- Einige heute noch erhältliche Wärmepumpen werden mittelfristig vom Markt verschwinden.
- Service und Wartung könnten für ältere Systeme teurer werden.
- Die Wahl des richtigen Kältemittels ist entscheidend für die Zukunftssicherheit.
Hintergrund: Darum geht es
Die neue Verordnung zielt darauf ab, klimaschädliche fluorierte Treibhausgase (F-Gase) schrittweise zu reduzieren und letztendlich zu verbieten. Das „F“ steht für Fluor, das man auch von FCKW kennt. Dieses F-Gase-Verbot betrifft auch Kältemittel in Wärmepumpen. Eigentlich sind Klimageräte geschlossene Systeme, aber bei der Montage oder durch Lecks kann Kältemittel austreten. Die EU möchte die klimaschädlichen Auswirkungen dieser Kältemittelverluste reduzieren, und deshalb werden manche Kältemittel verboten.
Der wichtigste Wert: GWP
Perspektivisch wird der Verkauf von Neugeräten mit F-Gasen verboten; Bestandsgeräte dürfen weiterbetrieben werden. Die verschiedenen Kältemittel werden nach ihrem Treibhausgaspotential (GWP, Global Warming Potential) bewertet, im Vergleich zu CO2:
- Folglich hat das Kältemittel CO2 (R-744) einen GWP-Wert von 1.
- Propan (R-290) liegt bei einem GWP von 3, ist also auch sehr gut.
- Das Kältemittel R-410a hat einen GWP-Wert 2088, da es 2088-mal klimaschädlicher als CO2 ist.
Kurioserweise ist dadurch das vielgescholtene Kohlendioxid in der Welt der Klimaanlagen nicht „böse“, sondern eine sehr klimafreundliche Wahl. Es kommt heute teilweise in Auto-Klimaanlagen zum Einsatz, nämlich in Wärmepumpen mancher E-Autos. Im Markt für Wärmepumpen für Häuser ist Propan gängiger.Ein wenig verwirrend ist, dass Kältemittel-Bezeichnungen mit einem „R“ anfangen, ganz gleich ob sie „F“-Gase enthalten oder nicht.
Auf diese GWP-Grenzwerte müssen Sie bei neuen Wärmepumpen achten
- GWP unter 149: Dauerhaft auf der sicheren Seite
- GWP 150 – 749: Noch erlaubt
- Luft/Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW: Verbot ab 1.1.2027
- Luft/Luft-Split-Wärmepumpen bis 12 kW: Verbot ab 1.1.2029
- Alle Split-Wärmepumpen: Verbot ab 1.1.2035
- GWP 750 – 2.499: In Einzelfällen noch erlaubt
- Mono-Splitsysteme mit unter 3 kg Kühlmittelfüllmenge (= viele Modelle): Inverkehrbringungs-Verbot ab 1.1.2025
- Verbot für Split-Systeme ab 12 kW ab 1.1.2029
- GWP über 2.500: Verboten
Zukunftssichere Kältemittel
R-290 (Propan):
- „Natürliches“ Kältemittel
- Sehr geringes Treibhauspotential (GWP: 3)
- Hohe Energieeffizienz
- Bewährte Technologie
- Weit verbreitetet
- Von der Verordnung nicht betroffen
R-744 (CO2):
- Natürliches Kältemittel
- Minimales Treibhauspotential (GWP: 1)
- Zukunftssicher
- Technisch ausgereift
- Derzeit noch stark eingeschränktes Angebot
R-454C:
- Mischung aus R1234yf und R32
- Geringes Treibhauspotenzial (GWP je nach Anbieter z.B. 148, also in der Nähe des Grenzwerts von 149)
- Allerdings ist R-32 ein synthetisches Kältemittel und damit nicht ideal.
Nicht zukunftssichere Kältemittel
R-32 (Difluormethan):
- Synthetisches Kältemittel
- Mittleres Treibhauspotential (GWP: 675)
- Wird durch die Verordnung eingeschränkt
- Mittelfristig keine zukunftssichere Lösung
R-454B:
- Synthetisches Kältemittel
- Mittleres Treibhauspotential (GWP: 466)
- Wird durch die Verordnung eingeschränkt
- Wurde als Ersatz für R-410A entwickelt
- Mittelfristig keine zukunftssichere Lösung
R-134a:
- Synthetisches Kältemittel, vor allem bekannt aus Auto-Klimaanlagen (seit 2017 in Neufahrzeugen verboten)
- Hohes Treibhauspotential (GWP: 1430)
- Stark von der Verordnung betroffen
- Nicht mehr empfehlenswert
R410A:
- Synthetisches Kältemittel, Gemisch aus R-32 und R-125
- Hohes Treibhauspotential (GWP: 2088)
- Stark von der Verordnung betroffen
- Nicht mehr empfehlenswert
Hinweise und Tipps
Vorsicht bei Lagerware
- Ab 1.1.2025 dürfen Monosplit-Klimaanlagen – also auch Wärmepumpen – mit einem Kältemittel mit GWP über 750 nicht mehr „in den Verkehr gebracht“ werden, wenn maximal 3 kg Kältemittel eingefüllt sind.
- Aber: Lagerware mit nicht zukunftssicheren Kältemitteln darf noch verkauft werden. Das kann Sie betreffen!
- Eine typische Luft-/Wasser-Split-Wärmepumpe mit 11 kW für ein Einfamilienhaus hat eine Kältemittel-Füllmenge von beispielsweise 2 kg.
- Im Handel finden sich noch zahlreiche Angebote für Wärmepumpen mit den Kältemitteln R-134a und R-410a, auch von sehr namhaften Herstellern.
- Wir bauen solche Wärmepumpen nicht mehr ein.
- Werden Sie hellhörig, wenn ein Anbieter Ihnen sagt: „Wärmepumpe A haben wir lagernd, und es gibt Rabatt – andere Modelle haben Lieferzeit, vielleicht verzögert sich dann Ihr Projekt“. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Wartungskosten können steigen: Angebotsverknappung bei Kältemitteln
- Das Angebot von Alt-Kältemitteln (F-Gasen) wird von der EU künstlich verknappt, mit laufend sinkenden zulässigen Gesamtmengen am Markt.
- Das viele Jahre beliebte Kältemittel R-410A darf ab 2032 nur noch als „Recyclingware“ verwendet werden; da kann es Verfügbarkeitsprobleme geben.
- Das bedeutet, dass durch das immer knappere Angebot die Preise für diese Kältemittel steigen können (bzw. sollen). Bereits ab 2030 wird das Angebot auf 5 % der Menge von 2015 sinken.
Unsere Empfehlungen
Als verantwortungsbewusstes Bauunternehmen setzen wir ausschließlich auf Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Wir empfehlen:
- Als Kältemittel:
- Erste Wahl: Wärmepumpen mit R-290 für die meisten Anwendungen (Beispiel-Hersteller: Vaillant, Viessmann, Bosch, Panasonic)
- Auch empfehlenswert: R-454C
- Noch eingeschränkt empfehlenswert: R-32 und R-454B
- Frühzeitige Planung der Heizungsanlage
- Beratung durch unsere Experten
Wir beraten Sie gern.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
FAQ
Was bedeutet GWP?
GWP (Global Warming Potential) gibt an, wie stark ein Gas zur Erderwärmung beiträgt. Je niedriger der Wert, desto klimafreundlicher das Kältemittel.
Müssen Wärmepumpen im Bestand ausgetauscht werden?
Nein, Bestandsanlagen dürfen weiter betrieben werden. Allerdings könnten Wartung und Reparaturen teurer werden, da die Nachfrage nach Alt-Kältemitteln geringer wird, das Angebot künstlich verknappt wird und damit oftmals die Preise steigen. Zudem kann die Zahl der Fachbetriebe sinken, die Know-how und Technik für die Alt-Kältemittel haben.
Sind natürliche Kältemittel sicher?
Ja, bei fachgerechter Installation und Wartung sind sie absolut sicher. Moderne Sicherheitssysteme gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Wie lange sind die Übergangsfristen?
Die Verordnung sieht verschiedene Fristen vor, die wichtigsten Änderungen greifen phasenweise zwischen 2025 und 2035.
Sind Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln teurer?
Der Anschaffungspreis kann etwas höher sein, wird aber durch niedrigere Betriebskosten und längere Nutzbarkeit ausgeglichen. Hinzu kommt, dass „Ladenhüter“ möglicherweise mit Preisabschlägen verkauft werden könnten, wodurch der Preisabstand steigt.
Welche Hersteller bieten zukunftssichere Wärmepumpen an?
Wir arbeiten mit führenden Herstellern zusammen, die bereits auf natürliche Kältemittel setzen. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Modellen.
Wie wirkt sich die Verordnung auf die Förderung aus?
Förderungen werden zunehmend an die Verwendung klimafreundlicher Kältemittel gekoppelt. Da sich Förderprogramme und deren Kriterien laufend ändern, muss man sich stets aktuell informieren.
Kann ich eine Wärmepumpe nachträglich auf ein anderes Kältemittel umrüsten?
Nein, eine Umrüstung auf ein anderes Kältemittel ist technisch nicht möglich. In der Regel werden Großkomponenten getauscht, also oftmals das komplette System. Teils können Kältemittelleitungen weiterverwendet werden, teils nicht. Daher ist die richtige Wahl bei der Anschaffung wichtig.
Wie erkenne ich, welches Kältemittel eine Wärmepumpe verwendet?
Die Information finden Sie im Datenblatt des Geräts oder auf dem Typenschild. Suchen Sie im Zweifelsfall gezielt nach dieser Information.
Gibt es Ausnahmen von der Verordnung?
Ja, für bestimmte Spezialanwendungen. Diese betreffen aber meist nicht den privaten Hausbau.