Die Energieeffizienz spielt sowohl beim Hausbau als auch beim Hauskauf eine wichtige Rolle. Doch wie sparsam ist das Haus? Seit 2008 ist er bei der Vermietung und beim Verkauf von Immobilien Pflicht. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz und über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes und beantwortet folgende Fragen:
- Wie gut ist der Wärmeschutz der Gebäudehülle? (Wände, Dach, Keller, Fenster, Türen)
- Wie groß ist der Energiebedarf insgesamt?
Es gibt zwei Arten von Ausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Der Verbrauchsausweis berücksichtigt die Energieverbrauchsdaten für Heiz- und ggf. Warmwasser oder andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der vergangenen drei Jahre. Dieser Wert ist jedoch stark abhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Auch wenn das Haus schlecht gedämmt ist, kann der Wert gut ausfallen, wenn die Bewohner wenig geheizt haben. Die Werte sind in Hinsicht auf die Energieeffizienz des Gebäudes nicht eindeutig und nicht sehr aussagekräftig.
Der Verbrauchsausweis ist bei älteren Mehrfamilienhäusern nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben, denn bei kleineren kann der Verbrauchswert durch das unterschiedliche Heizverhalten zu stark verfälscht sein. Bei Gebäuden, die ab 1. November 1977 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Häuser mit weniger als fünf Einheiten und Einfamilienhäuser zulässig, da hier die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Für Einfamilienhäusern ist der Bedarfsausweis eine Alternative zum Verbrauchsausweis und für Neubauten sogar verpflichtend. Bei Bestandsimmobilien kann zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientieren Energieausweis gewählt werden. Aber es gibt Ausnahmen: Für kleinere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten ist der verbrauchsorientiere Ausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung, die angibt, wie hoch der Energiebedarf des Hauses aufgrund seiner Bauweise sein soll. Die baulichen Aspekte wie z. B. Standort, Beschaffenheit der Gebäudehülle und die Haustechnik werden hierbei berücksichtigt.
Farbskala
Mithilfe der Farbskala können Sie die wichtigen Informationen sehr schnell und einfach ablesen. Sie zeigt von Grün (= gut) bis Rot (= schlecht) die Energieeffizienz eines Gebäudes bzw. Hauses an. Das ist der Energieverbrauchs- beziehungsweise Energiebedarfskennwert, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Der obere Wert weist den berechneten Endenergiebedarf bzw. den erfassten Endenergieverbrauch aus, der für das Haus rechnerisch bei Normwerten für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung benötigt wird. Beim Verbrauchsausweis wird hier angezeigt, wie viel Energie in den letzten drei Jahren im Durchschnitt benötigt wurde, um das Gebäude zu beheizen. Dieser Wert muss auch in den Immobilienanzeigen angegeben werden. Unten auf der Skala ist der Primärenergiebedarf bzw. Primärenergieverbrauch ausgewiesen, der anzeigt wie viel Energie aufgewendet werden muss, um eine bestimmte Menge an Wärmeenergie im Haus zu erzeugen. Der Endenergiebedarf wird hierzu mit Primärenergiefaktoren wie z. B. Strom (1,8), Gas (1,1) oder auch Solarenergie (0) multipliziert. Der Primärenergiebedarf kann also bei der Verwendung erneuerbarer Energien gesenkt werden. Auch der Verbrauchsausweis zeigt einen Primärverbrauch an. Doch Achtung: Sind zur Unterstützung der Heizung oder Warmwasserbereitung beispielsweise Solarkollektoren auf einem schlecht gedämmten Haus angebracht, können der reale Verbrauch und somit die Kosten trotzdem hoch liegen.
Verbraucherschützer raten, sich an der Zahl „100“ als höchsten Grenzwert zu orientieren. Damit liegt der Bedarf gerade noch im grünen Bereich.
Energieeffizienzklassen
Auf den ab 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweisen wird die Skala von Grün über Gelb bis Rot mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt. Die Klasse A+ kommt annähernd einem Passivhaus gleich, A entspricht dem neuen EnEV-Niveau für Neubauten ab 2016. In die Klasse H fallen Häuser, die seit Jahrzehnten nicht saniert wurden.
BAUMEISTER-HAUS baut nach dem ÖkoPlus-Prinzip. Gemeint sind damit ganzheitliche Energiekonzepte von der Gebäudehülle, über Heiztechnik bis hin zur Be- und Entlüftungsanlage und somit werden die in 2016 nochmals verschärften Anforderungen der EnEV 2014 problemlos übertroffen. Das bedeutet eine Kombination aus ökologischem Aspekt gepaart mit Energieeffizienz, die sich für Sie von Anfang an rechnet. Ihr regionaler BAUMEISTER-HAUS Partner steht Ihnen gerne für die Planung Ihres schlüsselfertigen Massivhauses zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Quellen und weitere Informationen:
http://ratgeber.immowelt.de/a/verbrauchsausweis-oder-bedarfsausweis-welcher-der-richtige-ist.html
https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis/energieausweis-klassen-kosten/