Die Riesterförderung ist dafür bekannt, die spätere Rente zu festigen. Dies muss jedoch nicht unbedingt in der klassischen monatlichen Auszahlung passieren. Im Rahmen der sogenannten Eigenheimrente kann die Riesterförderung auch dazu genutzt werden, ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren bzw. einen Baukredit zurückzuzahlen, um später eine abbezahlte Immobilie als Altersvorsorge zu haben. Hierfür kann entweder ein Riester-Darlehen in Form eines Wohn-Riester-Vertrags getilgt oder ein schon in einem bestehenden anderen Riester-Vertrag angespartes Guthaben entnommen werden.
Berechtigt für die Eigenheimrente ist jeder, der generell für das Riester-System förderberechtigt ist – also Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Beamte, Auszubildende und Ehepartner von Förderungsberechtigten. Weitere Berufsgruppen, Ausnahmen und Sonderregelungen sollten individuell abgeklärt werden.
Um Wohn-Riester zu erhalten, muss die Immobilie selbst bewohnt werden. Die Finanzierung von Ferienwohnungen oder Wochenendwohnungen ist nicht förderfähig, es muss sich um die Hauptwohnung bzw. den Lebensmittelpunkt handeln.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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