Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr finanzieren sie eine ganze Reihe von Leistungen, zum Beispiel die Straßeninstandhaltung oder auch Kindertagesstätten. Die Idee dahinter ist, dass Grundstücke, ob unbebaut oder mit Einfamilienhäusern oder auch Gewerbeimmobilien, Kosten verursachen – zum Beispiel für die Infrastruktur – und die Grundbesitzer dafür aufkommen müssen. Soweit, so gut. Nur basierten die aktuellen Grundsteuern auf veralteten Daten, die über 50 Jahre alt sind. Daraus resultierten Steuersätze, die den aktuellen Wert der Grundstücke nicht berücksichtigten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die aktuelle Praxis nicht rechtskonform sei und forderte eine Reform ein. Diese soll nun bis 2025 umgesetzt werden. Die gute Nachricht: Die neue Grundsteuer wird insgesamt nicht mehr Kosten verursachen. Allerdings – und das ist der Haken, wird die Grundsteuer für Immobilien in guten Lagen steigen und für Gegenden mit geringeren Grundstückspreisen wird sie sinken.
Die Berechnung der neuen Grundsteuer ist den Finanzämtern der Länder überlassen und so verwundert es nicht, dass es in Deutschland drei verschiedene Berechnungsmodelle gibt. Allen drei Modellen ist gemein, dass sie die Eingabe der Daten von Anfang Juli und Ende Oktober erwarten. Hierfür ist das Onlineportal „Elster" vorgesehen, das viele schon von der Einkommenssteuererklärung kennen.
Baden-Württemberg erwartet die Eingabe von
- Grundbuchdaten
- Aktenzeichen des Einheitswertes
- Grundstücksfläche
- Art der Nutzung
- Bodenrichtwert
Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern benötigen zusätzlich noch die Wohnfläche.
Die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland erheben die umfangreichsten Daten:
- Grundbuchdaten
- Art der Nutzung
- Bodenrichtwert
- Aktenzeichen des Einheitswertes
- Wohnfläche
- Art der Immobilie
- Anzahl der Wohnungen und ihre Größe
- Anzahl Garagen und Stellplätze
- Gebäudealter
- Grundstücksfläche
Diese Daten zusammenzutragen kann mitunter etwas kompliziert sein. Eventuell wird ein Anruf oder Besuch beim zuständigen Grundbuchamt notwendig. Bei der Ermittlung der Grundstücksgröße kann man in den Kaufvertrag schauen oder in die Versicherungspolice. Und bei der Ermittlung des Bodenrichtwertes (also dem aktuellen Quadratmeterpreis ihrer Immobilie) hilft das Onlineportal „Boris“.
Viel Aufwand, aber wer sich drücken will und bis Ende Oktober keine Daten eingereicht hat, muss mit Bußgeldern rechnen. Auch besteht die Möglichkeit, dass er vom Finanzamt eingestuft wird – zu ungünstigen Bedingungen. Wer Hilfe bei der neuen Grundsteuer benötigt, kann sich an Kanzleien vor Ort wenden.
Und auch wir von BAUMEISTER-HAUS stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihr Traumhaus beratend und begleitend zur Seite. Denn mit uns planen und bauen Sie sicher, sorglos und individuell.