Unter dem sogenannten Jahresprimärenergiebedarf versteht man den Energiebedarf, den ein Haus gemäß der gesetzlichen Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreiten darf. Hierbei geht es um die Energie, die ein Haus für die Grundversorgung im Jahr benötigt. Also für das Heizsystem, für Warmwasser sowie für Lüftungs- und Klimaanlagen.
Dafür sieht die EnEV Grenzwerte für unterschiedliche Gebäudetypen und -größen vor. Diese Grenzwerte werden in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Wird ein Haus neu gebaut oder saniert, muss die Planung so aussehen, dass der für dieses individuelle Gebäude rechnerisch ermittelte Verbrauchswert nicht überschritten wird.
Um den Jahresprimärenergiebedarf einzuhalten, muss energieeffizient gebaut werden. Das bedeutet, dass eine entsprechende Dämmung von Dach, Gebäudehülle und Fenstern ebenso unumgänglich ist, wie moderne Anlagen für Heizung und Belüftung. Für Häuser mit besonders guten (sprich: niedrigem) Jahresprimärenergiebedarf können Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden.
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