Unter einer Einliegerwohnung versteht man eine in sich abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Wohnhauses. Die Einliegerwohnung verfügt meist über einen eigenen Eingang. Es ist jedoch auch möglich, dass sich Einliegerwohnung und Hauptwohneinheit den Eingangsbereich teilen, oftmals samt Flur bzw. Treppenhaus.
Bauherren entscheiden sich meist für eine Einliegerwohnung, um dort Kinder, Eltern, Pflegekräfte, Feriengäste oder Mieter unterzubringen. Ursprünglich waren Einliegerwohnungen Unterkünfte innerhalb von Bauernhöfen, in denen die dort helfenden Landarbeiter untergebracht wurden. Diese Landarbeiter nannte man „Einlieger“ und so kam die Einliegerwohnung zu ihrem Namen.
Mieteinnahmen aus Einliegerwohnungen müssen versteuert werden. Die Ausgaben, die durch eine Einliegerwohnung entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Ideen für gelungene Einliegerwohnungen finden Sie z.B. bei Haus Heuberger, Haus Glasmacher oder Haus Hoffmann.
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