Barrierefreiheit in Häusern und Wohnungen bedeutet, dass Menschen mit Geh- oder anderen körperlichen bzw. altersbedingten Beeinträchtigungen Zugänge, Räume, Außenbereiche und zugehörige Parkflächen ohne Einschränkungen weitgehend eigenständig benutzen können. Hierfür werden schon beim Bauen eines Hauses entsprechende Maßnahmen geplant und umgesetzt. Dazu gehören:
- breite, rollstuhl- und gehhilfengerechte Türen
- Verzicht auf Treppen oder Absätze, alternativ Stufen, die mit Rampen bzw. Liften versehen werden
- Vermeidung von Stolperfallen
- eine ebenerdig zugängige Dusche oder Badewanne
- Haltegriffe
- unterfahrbare Waschtische
- leicht zu öffnende Fenster und Türen
- rutschhemmende Bodenbeläge
- niedrige Lichtschalter
- eine Küche mit ausreichender Bewegungsfläche und angepassten Arbeitsplatten
- vernetzte Kommunikationsanlagen mit Notruffunktion
Bauliche Anforderungen zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden sind in den Landesbauordnungen verankert. Aber auch im privaten Bereich wird immer mehr auf Barrierefreiheit oder deren Vorbereitung geachtet – für den Krankheitsfall, für das Alter, aber auch generell für ein angenehmes Wohngefühl. Die DIN 18040 regelt, was gegeben sein muss, damit ein Gebäude und auch Verkehrswege als barrierefrei gelten.
Mehr zum Thema Barrierefreiheit finden Sie in unserer News zum Thema „Ein Fahrstuhl im eigenen Haus“.
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