Was versteht man unter „Nutzfläche“ oder auch „Nutzungsfläche“ genannt? Hierzu gehören sieben hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung genutzte Bereiche, die gemäß DIN 277 (2016) in ihrer Funktion definiert sind:
- Wohn- und Aufenthaltsräume
- Büro
- Handarbeit, Maschinenarbeit, Produktion und Experimente
- Lagerraum, Verteilen und Verkaufen
- Unterricht, Bildung und Kultur
- Pflegen und Heilen
- Sonstige Nutzungen
Davon abgegrenzt und somit nicht zur Nutzfläche dazugehörig sind jedoch Verkehrsflächen (wie etwa Dielen, Flure, Eingänge, Treppenräume) und Funktionsflächen (wie etwa der Heizungsraum oder andere technische Betriebsräume).
Im Gegensatz zur Nutzfläche umfasst die Wohnfläche übrigens den gesamten anrechenbaren Raum, der zu einem Haus oder zu einer Wohnung gehört. Was von der Grundfläche (also der bebauten Fläche) eines Hauses als Wohnfläche anrechenbarer Raum (und somit wesentlich etwa für Vermietung und/oder Verkauf) ist, regelt die Wohnflächenverordnung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel unter https://www.immobilienscout24.de/bauen/baulexikon/nutzflaeche.html oder unter www.gesetze-im-internet.de.
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