Die neue Wohnungsbauprämie ist mittlerweile nicht mehr so neu, aber attraktiv ist sie dennoch. Wer für die eigenen vier Wände, für sein schlüsselfertiges Massivhaus bzw. Einfamilienhaus Geld spart, tut dies ja meistens mit einem Bausparvertrag. Das ist eine gute Sache, denn häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber mit sogenannten vermögenswirksamen Leistungen daran. Diesen Betrag muss weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer versteuern. Der Höchstbetrag liegt hier bei 40 Euro im Monat.
Hinzu kommt die Wohnungsbauprämie vom Staat: Grundsätzlich werden bis zu 10 Prozent der Summe, die Sie jährlich in ihren Bausparvertrag einzahlen, gefördert. Gedeckelt ist die Summe bei 700 Euro, Sie können also jährlich bis zu 70 Euro Förderung vom Staat erhalten.
Allerdings – und hier kommt der Haken – werden nur Bausparer gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro bei Singles und 70.000 Euro bei Verheirateten oder Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht übersteigt. Vor 2021 waren diese Grenzen deutlich geringer – es können nun also mehr Menschen in den Genuss der Förderung kommen. Hier lohnt es sich, sein Einkommen genau zu überprüfen, um kein Geld zu verschenken! Beantragen können Sie die Wohnungsbauprämie über ihre Bausparkasse. Zusammen mit den vermögenswirksamen Leistungen ergibt das eine jährliche Förderung von bis zu 550 Euro im Jahr. Diese Summe sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Die Doppelförderung ein und desselben Vertrages ist allerdings ausgeschlossen!
Wenn Sie Fragen zur neuen Wohnungsbauprämie haben, sprechen Sie uns gern an. Die regionalen Finanzierungspartner von BAUMEISTER-HAUS beantworten Ihre Fragen gern.