Hurra, die Baugenehmigung ist da! Und mit ihr – entweder per Post oder zum Download bei der Baubehörde – das weiße Blatt mit dem roten Punkt. Dies ist die Baufreigabe oder auch Baufreigabeschein, Bauschild oder Baustellenschild genannt.
Was macht man mit dem roten Punkt?
An der Baustelle anbringen und zwar für jeden gut sichtbar, spätestens bei Baubeginn. Die Baufreigabe ist ein amtliches Dokument, das zeigt, dass alle notwendigen Bauunterlagen bei der Behörde vorgelegt wurden und dass der Bau entsprechend genehmigt und zur Realisierung freigegeben wurde. Dank des roten Punktes und der relevanten Angaben auf der Baufreigabe sind Genehmigung, Art und Umfang des Baus für alle auf den ersten Blick zu sehen. Die Baufreigabe hängt klassischerweise am Bauzaun oder der Baustellenzufahrt. Wird das Dokument geklaut, zerrissen, nass oder anderweitig unleserlich, sind die Bauherren dazu verpflichtet, es zu erneuern. Denn ohne roten Punkt kein (Weiter-)Bauen.
Was genau steht auf der Baufreigabe?
Vor dem roten Punkt stehen die wesentlichen Fakten zum Bauvorhaben: das genaue Vorhaben sowie die Namen und Kontaktdaten von Bauherr, Planer und Bauleiter bzw. Bauunternehmen für den Rohbau.
Rot, halb-rot oder grün
Die Baufreigabe gibt es mit unterschiedlichen Punkten. Ein voller roter Punkt zeigt an, dass das Bauvorhaben komplett freigegeben ist. Ein halber roter Punkt hingegen gibt nur eine Teilbaufreigabe an, die nach noch ausstehenden Arbeiten bzw. Prüfungen dann zu einer Gesamtfreigabe werden kann. Ist der Punkt grün, bedeutet das, dass das Bauvorhaben bei der Baubehörde angezeigt, aber genehmigungsfrei ist. Wann das genau der Fall ist, steht in den jeweiligen Landesbauordnungen.
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