Um die Anzahl von Familien mit Wohneigentum zu erhöhen, fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Erwerb von Wohnimmobilien – sprich: den Bau oder Kauf des Traumhauses oder der Eigentumswohnung.
Was sind die Voraussetzungen für den Antrag des Baukindergeldes?
Wichtig ist hierbei, dass es sich um einen erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum handelt und dass die Immobilie selbst genutzt wird. Der Antrag kann vom (Mit-)Eigentümer gestellt werden, der selbst zum Bezug von Kindergeld berechtigt ist bzw. der mit einer kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt. Darüber hinaus muss das Kind, für das das Kindergeld bezogen wird, ebenfalls in diesem Haus gemeldet und zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt sein. Steht die Geburt eines Kindes bevor, kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag noch etwas zu warten. Ebenfalls wesentlich für die Antragstellung ist, dass das zu versteuernde Haushalts-einkommen im Jahr nicht über 90.000 Euro liegt. Dies gilt für einen Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind darf das maximale Haushaltseinkommen um jeweils 15.000 Euro höher liegen.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld wird in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Jahr und Kind gezahlt. Die maximale Förderdauer liegt bei 10 Jahren. Wer also ununterbrochen 10 Jahre (Mit-)Eigentümer einer Erstimmobilie ist, kann insgesamt 12.000 Euro pro förderfähigem Kind erhalten.
Wann und wie wird das Baukindergeld beantragt?
Innerhalb von 6 Monaten nach Einzug in die Erstimmobilie muss der Zuschuss im KfW-Portal unter www.kfw.de/zuschussportal beantragt werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Auf der KfW-Internetseite finden Sie weitere Informationen zu Procedere, Fristen u.v.m.
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