(BERLIN) Gerichtsentscheidungen zu Grunderwerbsteuer, automatischen Markisen und Hammerschlagrecht. Nach einer Einzelfallentscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ist vom Kauf einer bezugsfertigen Immobilie auszugehen, wenn im Kaufvertrag für Grundstück und Rohbau bereits der Innenausbau geregelt ist. Der Käufer musste die höhere Grunderwerbsteuer zahlen (AZ 7 K 3536/12). Auf eine automatische Markise muss man unter Umständen mit einem Warnschild hinweisen. Sonst gibt es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe keinen Schadenersatz, wenn ein vor dem Haus geparktes Wohnmobil die ausfahrende Markise beschädigt (AZ U 247/04). Das Nachbargrundstück darf man für notwendige Reparaturen am eigenen Haus nur dann nach dem Hammerschlagrecht nutzen, wenn man Art, Umfang und Dauer der Arbeiten zuvor umfassend dargelegt hat (BGH, AZ V ZR 49/12). (LBS/red)
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