(Berlin) Die EnEV 2014 hat die Regelungen für Anbauten an ein bestehendes Haus differenziert. Das geforderte Wärmeschutzniveau richtet sich vor allem nach der Nutzfläche. Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, dass die entscheidende Grenze bei einer Anbaugröße von 50 m2 liegt. Darüber müssen betroffene Bauteile den Anforderungen der EnEV für die Änderung von Außenbauteilen entsprechen und auch die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten. Wer mit dem Anbau eine neue Heizung einbaut, muss gar den gesamten Anbau den Anforderungen der EnEV für Neubauten unterwerfen – ohne die vorgesehenen Verschärfungen. Dafür ergeben sich hier Gestaltungsspielräume über die Anlagentechnik. Bei Anbauten mit einer Nutzfläche von 50 m2 oder weniger muss der Wärmeschutz nicht nachgewiesen werden. Nachdenken lohnt also: Ein geringfügig kleinerer Anbau ist möglicherweise erheblich leichter und preiswerter zu realisieren. (vpb/red)
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